BIG - Die Direktkrankenkasse macht in einer Meldung am 16.6.2005 darauf aufmerksam, dass versteckte Erhöhungen in manchen Fällen einen Kassenwechsel ermöglichen. So zum Beispiel bei der Einführung des Sonderbeitrages zum 1.7.05 wenn die Krankennkasse die Beiträge weniger als 0.9% wie vorgeschrieben senkt. Dann habe der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. In der Meldung heißt es weiterhin, dass nach einer Umfrage lediglich 30 Krankenkassen bisher "echte" Beitragssenkungen über das gesetzlich geforderte angekündigt hätten. BIG gehöre mit einem Satz von 12.1% ab dem 1.7 zu diesen Unternehmen.