Der Sommer hat nicht nur sonnige Seiten. Gelegentlich gibt es auch zum Teil heftige Stürme. Bei einem solchen Sturm können auch schon einmal Gegenstände durch die Luft wirbeln oder verschoben werden. Schwierig für den, der vom Besitzer der Sachen die durch die Luft gewirbelt werden und Schaden anrichten auch Schadensersatz zu bekommen.
Die Verkehrssicherungspflichten des Besitzers dürfen nämlich nicht überspannt werden hiess es vom Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg übereinstimmend, die die Klage eines Sommersturmopfers abwiesen der von seinem Vermieter Schadenersatz für einen Schadens von rund 2.500 EUR durch einen herumgeschleuderten Müllbehälter forderte.Dieser aber sei auf seinen vier Rollen mit der betätigten Pedalbremse sicher abgestellt gewesen.Zusätzliche Vorkehrungen hätte er nach Meinung des Gerichts nicht treffen müssen.